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Immobilie geerbt in Regensburg – was jetzt zu tun ist

Beratungsgespräch zum Thema geerbte Immobilie bei OLYMP Immobilien

Eine geerbte Immobilie wirft viele Fragen auf – und einige davon haben eine Frist. Auf dieser Seite finden Sie die Fristen, die wirklich drängen, was steuerlich auf Sie zukommt und was eine geerbte Immobilie in Regensburg derzeit wert ist. Alles Wesentliche steht hier; den vertiefenden Ratgeber gibt es zusätzlich als PDF.

  • Sicherheit bei der Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen
  • Überblick über steuerliche Pflichten und Freibeträge
  • Klarheit über Ihre Möglichkeiten: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen
  • Und vieles mehr
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Wohnimmobilie in Regensburg aus der Vogelperspektive
Überblick

Vier Fragen, die jeder Erbe klären muss

Von der ersten Entscheidung bis zur Nutzung – hier der Überblick. Die Antworten dazu finden Sie ausführlich weiter unten auf dieser Seite.

Zuerst das Dringende

Diese drei Fristen laufen bereits

Nach einem Erbfall bleibt selten Ruhe zum Nachdenken. Drei Fristen laufen trotzdem weiter – zwei davon können teuer werden, wenn sie verstreichen.

6 Wochen

Erbe annehmen oder ausschlagen

Wollen Sie das Erbe nicht antreten, müssen Sie es binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB) – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen und haftet dann auch für die Schulden des Nachlasses. Lebte der Erblasser im Ausland, sind es sechs Monate.

3 Monate

Finanzamt informieren

Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG) – auch dann, wenn am Ende gar keine Steuer anfällt, weil Sie unter dem Freibetrag bleiben. Die Anzeige ist formlos möglich; die eigentliche Steuererklärung fordert das Finanzamt anschließend an.

2 Jahre

Grundbuch berichtigen

Die Umschreibung im Grundbuch ist gebührenfrei, solange der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht (GNotKG, KV 14110). Danach wird sie kostenpflichtig: Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € sind das rund 935 €. Eine vermeidbare Ausgabe, die vielen erst auffällt, wenn die Frist vorbei ist.

Zuständig ist das Amtsgericht Regensburg

Für Erbfälle in Stadt und Landkreis Regensburg ist das dortige Nachlassgericht zuständig – auch für den Erbschein. Häufig geht es ohne: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptiert das Grundbuchamt dieses in der Regel anstelle eines Erbscheins (§ 35 GBO). Das spart Zeit und Gebühren.

Der häufigste Konfliktfall

Wenn mehrere erben: die Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört die Immobilie ihnen zur gesamten Hand – niemand besitzt einen bestimmten Teil des Hauses, alle besitzen alles gemeinsam. Praktisch heißt das: Verkaufen können Sie nur einstimmig. Ein einzelner Miterbe kann jede Entscheidung blockieren, auch wenn ihm nur ein kleiner Anteil zusteht.

In der Praxis führen drei Wege aus dieser Lage:

Der wirksamste Schritt gegen Streit ist meist der einfachste: eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung, bevor über Zahlen verhandelt wird. Solange jeder Beteiligte mit einer anderen Vorstellung rechnet, verhandeln die Erben nicht über die Immobilie, sondern über ihre Erwartungen.

Symbolbild: leergeräumtes Wohnzimmer in einem geerbten Haus
Viele geerbte Häuser stehen zunächst leer. Für die Fristen macht das keinen Unterschied – sie laufen ab dem Erbfall. (Symbolbild)
Was steuerlich zählt

Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist

Persönliche Freibeträge

Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG sind seit 2009 unverändert und gelten pro Erwerber:

Verhältnis zum Erblasser Freibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kind, Stief- und Adoptivkind400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern und Großeltern (im Erbfall)100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Übrige20.000 €

Ehegatten und Kindern steht zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG zu; bei Kindern gestaffelt nach Alter bis 27 Jahre.

Das Familienheim kann komplett steuerfrei bleiben

Erben Sie die selbstgenutzte Wohnung Ihres Ehepartners oder Ihrer Eltern, kann sie unabhängig vom Wert steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Die Bedingungen sind allerdings streng: Der Erblasser muss dort bis zuletzt selbst gewohnt haben, Sie müssen unverzüglich einziehen und die Immobilie zehn Jahre selbst bewohnen. Bei Kindern ist die Befreiung zusätzlich auf 200 m² Wohnfläche begrenzt.

Wichtig für Ihre Planung: Geben Sie die Selbstnutzung innerhalb der zehn Jahre auf, entfällt die Befreiung rückwirkend – die Steuer wird dann nachträglich fällig. Eine Ausnahme gilt, wenn zwingende Gründe entgegenstehen, etwa ein Umzug ins Pflegeheim.

Spekulationssteuer: Der Erbfall startet keine neue Frist

Hier liegt der häufigste und teuerste Irrtum. Viele Erben nehmen an, mit dem Erbfall beginne eine neue Zehnjahresfrist – und warten mit dem Verkauf. Das Gegenteil ist richtig: Sie treten in die Haltefrist des Erblassers ein, im Steuerrecht „Fußstapfentheorie" genannt. Maßgeblich ist, wann der Verstorbene die Immobilie gekauft hat, nicht wann Sie geerbt haben.

Hatte der Erblasser die Immobilie also länger als zehn Jahre, können Sie sofort steuerfrei verkaufen – auch am Tag nach dem Erbfall. Lag der Kauf noch nicht zehn Jahre zurück, greift § 23 EStG auf den Gewinn. Ein zweiter Weg in die Steuerfreiheit führt über die Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.

Der erste Blick sollte deshalb immer dem alten Kaufvertrag gelten – er entscheidet oft über einen fünfstelligen Betrag.

Stand der Angaben: August 2026. Die genannten Beträge, Fristen und Paragrafen geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie sich Ihr Fall konkret darstellt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, Notar oder einer Fachanwältin für Erbrecht – wir stellen auf Wunsch gern den Kontakt her.

Der Wert als Grundlage

Was eine geerbte Immobilie in Regensburg wert ist

Der Wert ist im Erbfall gleich dreifach entscheidend: Er bestimmt die Erbschaftsteuer, er ist die Verhandlungsgrundlage in der Erbengemeinschaft, und er legt den Startpreis fest, falls Sie verkaufen. Deshalb sollte er am Anfang stehen – nicht am Ende.

Zur Einordnung die aktuellen Zahlen aus unserer eigenen Erhebung des Regensburger Angebotsmarkts:

4.502 € / m² Häuser, Angebotspreis im Schnitt
4.871 € / m² Eigentumswohnungen im Bestand
43 % stehen länger als 90 Tage online
21 % mussten den Preis senken, im Mittel um 7,7 %

Diese beiden letzten Zahlen gehören zusammen gelesen: Wenn 43 % der Regensburger Angebote über drei Monate online stehen und 21 % den Preis nachträglich senken müssen, dann liegt das fast nie an der Immobilie – sondern am zu hohen Startpreis. Für Erben ist das besonders bitter: Ein Objekt, das monatelang mit sinkendem Preis im Netz steht, verliert bei Käufern an Glaubwürdigkeit, während Grundsteuer, Versicherung und Heizkosten weiterlaufen.

Angebotspreise aus Inseraten (keine notariellen Kaufpreise) · eigene Vollerhebung des Regensburger Marktes, Stand 06/2026 · ohne Gewähr.

Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Es gibt keine allgemein richtige Antwort – aber es gibt Situationen, in denen eine Option klar näher liegt:

Was in Ihrem Fall trägt, lässt sich seriös erst sagen, wenn der Wert bekannt ist. Unsere Einwertung für Regensburg ist kostenlos und unverbindlich – und wenn am Ende „behalten" die richtige Antwort ist, sagen wir Ihnen das genauso.

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Das Muss für jeden Erben

Vermeiden Sie teure Fehler rund ums Erbe

Das Wichtigste steht auf dieser Seite. Wer es kompakt zum Mitnehmen möchte – mit Checkliste für die ersten Wochen und Unterlagen-Übersicht –, bekommt unseren Ratgeber als PDF. Kostenlos, direkt per E-Mail.

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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Sollte ich eine geerbte Immobilie annehmen oder ausschlagen?
Das hängt vom Nachlass ab: Sind Schulden, Hypotheken oder hohe laufende Kosten vorhanden, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Prüfen Sie Wert und Belastungen frühzeitig – am besten mit fachlicher Beratung.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf eine Immobilie?
Die Steuer richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert; es gelten persönliche Freibeträge (z. B. 400.000 € pro Kind). Selbst genutztes Wohneigentum kann unter Bedingungen steuerfrei bleiben. Eine realistische Wertermittlung ist die Grundlage jeder Steuerfrage – Details klärt Ihr Steuerberater.
Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?
In einer Erbengemeinschaft können nur alle Miterben gemeinsam über die Immobilie entscheiden. Das führt oft zu Konflikten. Lösungen sind die Auszahlung einzelner Erben, der gemeinsame Verkauf oder im Streitfall die Teilungsversteigerung – der Ratgeber zeigt die Optionen.
Soll ich die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Jede Option hat Vor- und Nachteile: Selbstnutzung kann steuerlich günstig sein, Vermietung schafft laufende Einnahmen, ein Verkauf teilt das Vermögen klar auf. Welche Lösung passt, hängt von Lage, Zustand und Ihrer Lebenssituation ab.
Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer zahlen?
Maßgeblich ist das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück oder wurde die Immobilie selbst genutzt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Die konkrete Bewertung sollte ein Steuerberater vornehmen.
Wie ermittle ich den Wert einer geerbten Immobilie?
Für Steuer, Verkauf oder Aufteilung in der Erbengemeinschaft brauchen Sie einen realistischen Marktwert. Lage, Zustand und Marktumfeld sind entscheidend. Unsere kostenlose Einwertung gibt Ihnen schnell eine fundierte Orientierung.
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Die Frist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben (§ 1944 BGB). Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder halten Sie sich im Ausland auf, sind es sechs Monate. Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen – samt aller Schulden.
Muss ich das Grundbuch ändern lassen – und was kostet das?
Ja, als neuer Eigentümer müssen Sie das Grundbuch berichtigen lassen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Umschreibung gebührenfrei (GNotKG, KV 14110). Danach fallen Gebühren nach dem Immobilienwert an – bei 500.000 € rund 935 €. Es lohnt sich also, das früh zu erledigen.
Brauche ich für eine geerbte Immobilie zwingend einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, akzeptiert das Grundbuchamt dieses in der Regel als Nachweis (§ 35 GBO) – ein Erbschein ist dann entbehrlich. Nur bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ohne Testament brauchen Sie meist einen Erbschein vom Nachlassgericht. Das spart Zeit und Gerichtskosten.
Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?
In der Erbengemeinschaft können Sie nur einstimmig über die Immobilie verfügen – ein einzelner Miterbe kann blockieren. Gelingt keine Einigung, kann jeder Miterbe allein die Teilungsversteigerung beantragen. Das ist rechtlich zulässig, aber selten im Interesse aller: Versteigerungserlöse liegen regelmäßig deutlich unter dem freien Marktpreis, und das Verfahren zieht sich oft über ein Jahr. Meist hilft schon eine neutrale Wertermittlung als gemeinsame Verhandlungsgrundlage.
Wann bleibt eine geerbte Immobilie komplett steuerfrei?
Zwei Wege führen dorthin. Erstens der persönliche Freibetrag: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind (§ 16 ErbStG) – liegt der Immobilienwert darunter, fällt keine Erbschaftsteuer an. Zweitens die Familienheim-Befreiung (§ 13 ErbStG): Bewohnte der Erblasser die Immobilie bis zuletzt selbst, ziehen Sie unverzüglich ein und nutzen sie zehn Jahre selbst, bleibt sie unabhängig vom Wert steuerfrei – bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche. Geben Sie die Selbstnutzung vorher auf, entfällt die Befreiung rückwirkend.
Wie lange dauert der Verkauf einer geerbten Immobilie in Regensburg?
Das hängt fast ausschließlich vom Startpreis ab. Aktuell stehen 43 % der Regensburger Angebote länger als 90 Tage online, und 21 % müssen den Preis nachträglich senken – im Mittel um 7,7 % (eigene Markterhebung, Stand 06/2026). Mit einem marktgerechten Startpreis, professioneller Aufbereitung und gezielter Reichweite verkaufen sich Objekte dagegen häufig innerhalb weniger Wochen. Bei Erbimmobilien kommt oft Zeit für Entrümpelung und Unterlagenbeschaffung hinzu – damit sollten Sie zusätzlich rechnen.
Andere Situation?

Verkaufen in besonderen Lebenslagen

Viele dieser Fälle treten gemeinsam auf – ein geerbtes Haus ist häufig auch sanierungsbedürftig, eine Trennung betrifft nicht selten ein vermietetes Objekt. Für jede Ausgangslage haben wir zusammengetragen, worauf es in Regensburg ankommt.

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