
Immobilie bei Scheidung
Ihre Optionen und Lösungen bei gemeinsamem Immobilienbesitz.
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Eine geerbte Immobilie wirft viele Fragen auf – und einige davon haben eine Frist. Auf dieser Seite finden Sie die Fristen, die wirklich drängen, was steuerlich auf Sie zukommt und was eine geerbte Immobilie in Regensburg derzeit wert ist. Alles Wesentliche steht hier; den vertiefenden Ratgeber gibt es zusätzlich als PDF.
Von der ersten Entscheidung bis zur Nutzung – hier der Überblick. Die Antworten dazu finden Sie ausführlich weiter unten auf dieser Seite.
Nach einem Erbfall bleibt selten Ruhe zum Nachdenken. Drei Fristen laufen trotzdem weiter – zwei davon können teuer werden, wenn sie verstreichen.
Wollen Sie das Erbe nicht antreten, müssen Sie es binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB) – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen und haftet dann auch für die Schulden des Nachlasses. Lebte der Erblasser im Ausland, sind es sechs Monate.
Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG) – auch dann, wenn am Ende gar keine Steuer anfällt, weil Sie unter dem Freibetrag bleiben. Die Anzeige ist formlos möglich; die eigentliche Steuererklärung fordert das Finanzamt anschließend an.
Die Umschreibung im Grundbuch ist gebührenfrei, solange der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht (GNotKG, KV 14110). Danach wird sie kostenpflichtig: Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € sind das rund 935 €. Eine vermeidbare Ausgabe, die vielen erst auffällt, wenn die Frist vorbei ist.
Für Erbfälle in Stadt und Landkreis Regensburg ist das dortige Nachlassgericht zuständig – auch für den Erbschein. Häufig geht es ohne: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptiert das Grundbuchamt dieses in der Regel anstelle eines Erbscheins (§ 35 GBO). Das spart Zeit und Gebühren.
Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört die Immobilie ihnen zur gesamten Hand – niemand besitzt einen bestimmten Teil des Hauses, alle besitzen alles gemeinsam. Praktisch heißt das: Verkaufen können Sie nur einstimmig. Ein einzelner Miterbe kann jede Entscheidung blockieren, auch wenn ihm nur ein kleiner Anteil zusteht.
In der Praxis führen drei Wege aus dieser Lage:
Der wirksamste Schritt gegen Streit ist meist der einfachste: eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung, bevor über Zahlen verhandelt wird. Solange jeder Beteiligte mit einer anderen Vorstellung rechnet, verhandeln die Erben nicht über die Immobilie, sondern über ihre Erwartungen.
Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG sind seit 2009 unverändert und gelten pro Erwerber:
| Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind, Stief- und Adoptivkind | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (im Erbfall) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Übrige | 20.000 € |
Ehegatten und Kindern steht zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG zu; bei Kindern gestaffelt nach Alter bis 27 Jahre.
Erben Sie die selbstgenutzte Wohnung Ihres Ehepartners oder Ihrer Eltern, kann sie unabhängig vom Wert steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Die Bedingungen sind allerdings streng: Der Erblasser muss dort bis zuletzt selbst gewohnt haben, Sie müssen unverzüglich einziehen und die Immobilie zehn Jahre selbst bewohnen. Bei Kindern ist die Befreiung zusätzlich auf 200 m² Wohnfläche begrenzt.
Wichtig für Ihre Planung: Geben Sie die Selbstnutzung innerhalb der zehn Jahre auf, entfällt die Befreiung rückwirkend – die Steuer wird dann nachträglich fällig. Eine Ausnahme gilt, wenn zwingende Gründe entgegenstehen, etwa ein Umzug ins Pflegeheim.
Hier liegt der häufigste und teuerste Irrtum. Viele Erben nehmen an, mit dem Erbfall beginne eine neue Zehnjahresfrist – und warten mit dem Verkauf. Das Gegenteil ist richtig: Sie treten in die Haltefrist des Erblassers ein, im Steuerrecht „Fußstapfentheorie" genannt. Maßgeblich ist, wann der Verstorbene die Immobilie gekauft hat, nicht wann Sie geerbt haben.
Hatte der Erblasser die Immobilie also länger als zehn Jahre, können Sie sofort steuerfrei verkaufen – auch am Tag nach dem Erbfall. Lag der Kauf noch nicht zehn Jahre zurück, greift § 23 EStG auf den Gewinn. Ein zweiter Weg in die Steuerfreiheit führt über die Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.
Der erste Blick sollte deshalb immer dem alten Kaufvertrag gelten – er entscheidet oft über einen fünfstelligen Betrag.
Stand der Angaben: August 2026. Die genannten Beträge, Fristen und Paragrafen geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie sich Ihr Fall konkret darstellt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, Notar oder einer Fachanwältin für Erbrecht – wir stellen auf Wunsch gern den Kontakt her.
Der Wert ist im Erbfall gleich dreifach entscheidend: Er bestimmt die Erbschaftsteuer, er ist die Verhandlungsgrundlage in der Erbengemeinschaft, und er legt den Startpreis fest, falls Sie verkaufen. Deshalb sollte er am Anfang stehen – nicht am Ende.
Zur Einordnung die aktuellen Zahlen aus unserer eigenen Erhebung des Regensburger Angebotsmarkts:
Diese beiden letzten Zahlen gehören zusammen gelesen: Wenn 43 % der Regensburger Angebote über drei Monate online stehen und 21 % den Preis nachträglich senken müssen, dann liegt das fast nie an der Immobilie – sondern am zu hohen Startpreis. Für Erben ist das besonders bitter: Ein Objekt, das monatelang mit sinkendem Preis im Netz steht, verliert bei Käufern an Glaubwürdigkeit, während Grundsteuer, Versicherung und Heizkosten weiterlaufen.
Angebotspreise aus Inseraten (keine notariellen Kaufpreise) · eigene Vollerhebung des Regensburger Marktes, Stand 06/2026 · ohne Gewähr.
Es gibt keine allgemein richtige Antwort – aber es gibt Situationen, in denen eine Option klar näher liegt:
Was in Ihrem Fall trägt, lässt sich seriös erst sagen, wenn der Wert bekannt ist. Unsere Einwertung für Regensburg ist kostenlos und unverbindlich – und wenn am Ende „behalten" die richtige Antwort ist, sagen wir Ihnen das genauso.
Das Wichtigste steht auf dieser Seite. Wer es kompakt zum Mitnehmen möchte – mit Checkliste für die ersten Wochen und Unterlagen-Übersicht –, bekommt unseren Ratgeber als PDF. Kostenlos, direkt per E-Mail.
Jetzt Ratgeber anfordernViele dieser Fälle treten gemeinsam auf – ein geerbtes Haus ist häufig auch sanierungsbedürftig, eine Trennung betrifft nicht selten ein vermietetes Objekt. Für jede Ausgangslage haben wir zusammengetragen, worauf es in Regensburg ankommt.

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