
Immobilie geerbt – was nun?
Erbrecht, Steuer und Ihre Handlungsoptionen im Erbfall.
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Altes Dach, Heizung von 1995, Fenster einfach verglast – und jetzt? Auf dieser Seite steht, was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz seit Juli 2026 tatsächlich vorschreibt (deutlich weniger als viele Ratgeber behaupten), welche Sanierung sich vor dem Verkauf rechnet, welche nicht, und wann der Verkauf im Ist-Zustand die bessere Entscheidung ist.
Bei einem sanierungsbedürftigen Haus entscheidet sich der Preis nicht am Zustand, sondern daran, wie gut Sie ihn erklären können. Die Antworten dazu finden Sie ausführlich weiter unten.
Zum 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Das ist für Verkäufer eines sanierungsbedürftigen Hauses eine gute Nachricht – und für viele Ratgeberseiten im Netz eine schlechte: Zwei der am häufigsten zitierten Pflichten gibt es nicht mehr.
Die Pflicht, Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stillzulegen, ist mit dem GModG ersatzlos entfallen. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden – unabhängig vom Baujahr.
Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist entfallen. Sie war der meistgenannte Grund, warum Käufer bei Altbauten zurückschreckten.
Geblieben sind zwei überschaubare Nachrüstpflichten, die den Käufer treffen, nicht Sie als Verkäufer: die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern sie nicht ohnehin dem Mindestwärmeschutz genügt, sowie die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Beides ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erledigen.
Wichtig für das Verkaufsgespräch: Eine Pflicht zur Fassadendämmung entsteht beim Kauf nicht. Sie greift erst, wenn der neue Eigentümer freiwillig eine größere Sanierung angeht und dabei mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert. Wer als Verkäufer diesen Unterschied erklären kann, nimmt dem häufigsten Preisdrücker-Argument die Grundlage.
Vom Zustand unabhängig bleibt die Pflicht zum Energieausweis: Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer übergeben werden. Bei einem unsanierten Haus fällt er selten schmeichelhaft aus – ihn zu haben ist trotzdem besser, als beim Notartermin ohne dazustehen.
Stand der Angaben: August 2026. Das GModG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft; viele Veröffentlichungen im Netz geben noch die alte Rechtslage wieder. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung – für Ihr konkretes Gebäude klären Sie die Anforderungen mit einem Energieberater oder Ihrem Fachanwalt.
Die ehrliche Antwort lautet: meistens nicht in dem Umfang, den Eigentümer im Kopf haben. Eine energetische Vollsanierung kostet schnell sechsstellig und findet sich selten vollständig im Verkaufspreis wieder – der Käufer zahlt für ein Ergebnis, das er sich möglicherweise anders gewünscht hätte.
Was sich dagegen fast immer rechnet, sind Maßnahmen, die Unsicherheit beseitigen. Käufer kalkulieren Risiko großzügig zu ihren Gunsten: Was sie nicht einschätzen können, ziehen sie doppelt ab.
Der wirtschaftlichste Weg liegt meist dazwischen: Substanz sichern, Kosten transparent machen, den Rest dem Käufer überlassen – und den Preis ehrlich daran ausrichten.
Beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie lässt sich die Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag ausschließen – „gekauft wie besichtigt". Das ist üblich, zulässig und bei einem Sanierungsobjekt der Normalfall. Der Ausschluss hat aber eine Grenze, an der er vollständig zusammenbricht.
Wer einen Mangel kennt, von dem der Käufer nichts ahnen kann, und ihn verschweigt, kann sich später nicht auf den Haftungsausschluss berufen – der Käufer kann dann noch Jahre nach dem Kauf Minderung oder Rückabwicklung verlangen. Typische Fälle: früherer Wasserschaden, bekannter Hausschwamm, Feuchtigkeit hinter frisch gestrichenen Wänden, ein Statikproblem, von dem nur Sie wissen.
Der sichere Weg ist deshalb der offensive: Bekannte Mängel gehören ausdrücklich in den Kaufvertrag, nicht in ein Nebengespräch. Was schriftlich offengelegt ist, kann später niemand als verschwiegen bezeichnen. Das kostet erfahrungsgemäß weniger Preis als eine Auseinandersetzung nach dem Notartermin – und es beschleunigt den Verkauf, weil ernsthafte Käufer Klarheit honorieren.
Praktisch heißt das: Sammeln Sie vorab, was Sie über das Haus wissen. Alte Rechnungen, Wartungsprotokolle, Schadensfälle, durchgeführte Reparaturen. Diese Unterlagen sind bei einem Sanierungsobjekt wertvoller als jede Renovierung.
Zur Einordnung die aktuellen Zahlen aus unserer eigenen Erhebung des Regensburger Angebotsmarkts. Sie gelten für den Gesamtmarkt; ein Sanierungsobjekt liegt naturgemäß darunter – wie weit, hängt vom Zustand und davon ab, wie gut er belegt ist.
Angebotspreise aus Inseraten (keine notariellen Kaufpreise) · eigene Vollerhebung des Regensburger Marktes, Stand 06/2026 · ohne Gewähr.
Wir vermarkten das Haus offen – mit ehrlicher Zustandsbeschreibung, Objektfilm und gezielter Reichweite bei Käufern, die ein Sanierungsobjekt suchen: Handwerker, Kapitalanleger, Familien mit Eigenleistung.
Wir kaufen sanierungsbedürftige Objekte in Regensburg und Umgebung auch selbst an – mit verbindlichem Angebot, ohne Besichtigungsmarathon und ohne Finanzierungsvorbehalt des Käufers.
Zur Unternehmensgruppe gehört mit OLYMP Sanierung eine eigene Sparte für Wohnungs- und Haussanierung, Keller- und Schimmelsanierung, Betoninstandsetzung und Innenausbau in Regensburg und Umgebung. Für Sie heißt das vor allem eines: Wenn wir sagen, was eine Maßnahme ungefähr kostet, ist das keine Schätzung aus dem Maklerhandbuch, sondern kommt aus laufenden Projekten. Das hilft bei der Preisfindung – und im Gespräch mit Käufern, die ihre eigenen Zahlen im Kopf haben.
Welcher Weg für Sie besser ist, lässt sich erst nach einem Blick auf das Haus sagen. Unsere Einwertung ist kostenlos und unverbindlich – und wenn der freie Verkauf für Sie mehr bringt als unser Ankaufsangebot, sagen wir Ihnen das.
Ob sanieren, am Markt verkaufen oder direkt an uns – seriös beantworten lässt sich das erst, wenn der Zustand eingeschätzt und der Wert bekannt ist. Beides bekommen Sie bei uns kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Einwertung startenViele dieser Fälle treten gemeinsam auf – ein geerbtes Haus ist häufig auch sanierungsbedürftig, eine Trennung betrifft nicht selten ein vermietetes Objekt. Für jede Ausgangslage haben wir zusammengetragen, worauf es in Regensburg ankommt.

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