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Sanierungs­bedürftiges Haus verkaufen in Regensburg

Symbolbild: sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit verwittertem Putz und altem Fensterbestand

Altes Dach, Heizung von 1995, Fenster einfach verglast – und jetzt? Auf dieser Seite steht, was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz seit Juli 2026 tatsächlich vorschreibt (deutlich weniger als viele Ratgeber behaupten), welche Sanierung sich vor dem Verkauf rechnet, welche nicht, und wann der Verkauf im Ist-Zustand die bessere Entscheidung ist.

  • Was seit Juli 2026 wirklich gilt – und was gestrichen wurde
  • Welche Maßnahmen sich im Verkaufspreis bezahlt machen
  • Verkauf im Ist-Zustand: Haftung sicher ausschließen
  • Zwei Wege: Vermarktung am Markt oder Direktankauf
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Überblick

Vier Fragen vor dem Verkauf

Bei einem sanierungsbedürftigen Haus entscheidet sich der Preis nicht am Zustand, sondern daran, wie gut Sie ihn erklären können. Die Antworten dazu finden Sie ausführlich weiter unten.

Neue Rechtslage

Was seit Juli 2026 wirklich gilt

Zum 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Das ist für Verkäufer eines sanierungsbedürftigen Hauses eine gute Nachricht – und für viele Ratgeberseiten im Netz eine schlechte: Zwei der am häufigsten zitierten Pflichten gibt es nicht mehr.

Gestrichen: Heizung nach 30 Jahren

Die Pflicht, Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stillzulegen, ist mit dem GModG ersatzlos entfallen. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden – unabhängig vom Baujahr.

Gestrichen: die 65-Prozent-Regel

Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist entfallen. Sie war der meistgenannte Grund, warum Käufer bei Altbauten zurückschreckten.

Was weiterhin gilt

Geblieben sind zwei überschaubare Nachrüstpflichten, die den Käufer treffen, nicht Sie als Verkäufer: die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern sie nicht ohnehin dem Mindestwärmeschutz genügt, sowie die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Beides ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erledigen.

Wichtig für das Verkaufsgespräch: Eine Pflicht zur Fassadendämmung entsteht beim Kauf nicht. Sie greift erst, wenn der neue Eigentümer freiwillig eine größere Sanierung angeht und dabei mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert. Wer als Verkäufer diesen Unterschied erklären kann, nimmt dem häufigsten Preisdrücker-Argument die Grundlage.

Was Sie als Verkäufer schulden

Vom Zustand unabhängig bleibt die Pflicht zum Energieausweis: Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer übergeben werden. Bei einem unsanierten Haus fällt er selten schmeichelhaft aus – ihn zu haben ist trotzdem besser, als beim Notartermin ohne dazustehen.

Stand der Angaben: August 2026. Das GModG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft; viele Veröffentlichungen im Netz geben noch die alte Rechtslage wieder. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung – für Ihr konkretes Gebäude klären Sie die Anforderungen mit einem Energieberater oder Ihrem Fachanwalt.

Die Rechnung

Lohnt sich Sanieren vor dem Verkauf?

Die ehrliche Antwort lautet: meistens nicht in dem Umfang, den Eigentümer im Kopf haben. Eine energetische Vollsanierung kostet schnell sechsstellig und findet sich selten vollständig im Verkaufspreis wieder – der Käufer zahlt für ein Ergebnis, das er sich möglicherweise anders gewünscht hätte.

Was sich dagegen fast immer rechnet, sind Maßnahmen, die Unsicherheit beseitigen. Käufer kalkulieren Risiko großzügig zu ihren Gunsten: Was sie nicht einschätzen können, ziehen sie doppelt ab.

Rechnet sich meistens

KlarheitEin Sanierungsgutachten oder Kostenvoranschläge für die offensichtlichen Baustellen – aus „unbekanntes Risiko" wird eine Zahl.
SubstanzAkute Schäden beheben: Feuchtigkeit im Keller, undichtes Dach, Schimmel. Sie schrecken stärker ab, als ihre Reparatur kostet.
ZugangEntrümpeln, Keller und Dachboden leerräumen. Wer die Substanz sehen kann, rechnet realistischer.

Rechnet sich selten

GeschmackNeue Küche, neues Bad, neue Böden. Käufer eines Sanierungsobjekts planen ohnehin eigene Lösungen.
Halb fertigAngefangene Sanierungen ohne Abschluss. Sie werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Zu vielDie Vollsanierung kurz vor dem Verkauf – hoher Aufwand, langer Zeitverlust, und der Preis folgt selten im gleichen Maß.

Der wirtschaftlichste Weg liegt meist dazwischen: Substanz sichern, Kosten transparent machen, den Rest dem Käufer überlassen – und den Preis ehrlich daran ausrichten.

Verkauf wie es steht

Im Ist-Zustand verkaufen – ohne später zu haften

Beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie lässt sich die Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag ausschließen – „gekauft wie besichtigt". Das ist üblich, zulässig und bei einem Sanierungsobjekt der Normalfall. Der Ausschluss hat aber eine Grenze, an der er vollständig zusammenbricht.

Arglistiges Verschweigen hebelt jeden Ausschluss aus

Wer einen Mangel kennt, von dem der Käufer nichts ahnen kann, und ihn verschweigt, kann sich später nicht auf den Haftungsausschluss berufen – der Käufer kann dann noch Jahre nach dem Kauf Minderung oder Rückabwicklung verlangen. Typische Fälle: früherer Wasserschaden, bekannter Hausschwamm, Feuchtigkeit hinter frisch gestrichenen Wänden, ein Statikproblem, von dem nur Sie wissen.

Der sichere Weg ist deshalb der offensive: Bekannte Mängel gehören ausdrücklich in den Kaufvertrag, nicht in ein Nebengespräch. Was schriftlich offengelegt ist, kann später niemand als verschwiegen bezeichnen. Das kostet erfahrungsgemäß weniger Preis als eine Auseinandersetzung nach dem Notartermin – und es beschleunigt den Verkauf, weil ernsthafte Käufer Klarheit honorieren.

Praktisch heißt das: Sammeln Sie vorab, was Sie über das Haus wissen. Alte Rechnungen, Wartungsprotokolle, Schadensfälle, durchgeführte Reparaturen. Diese Unterlagen sind bei einem Sanierungsobjekt wertvoller als jede Renovierung.

Ihre Wege

Was Ihr Haus wert ist – und welche zwei Wege es gibt

Zur Einordnung die aktuellen Zahlen aus unserer eigenen Erhebung des Regensburger Angebotsmarkts. Sie gelten für den Gesamtmarkt; ein Sanierungsobjekt liegt naturgemäß darunter – wie weit, hängt vom Zustand und davon ab, wie gut er belegt ist.

4.502 € / m² Häuser, Angebotspreis im Schnitt
43 % stehen länger als 90 Tage online
21 % mussten den Preis senken, im Mittel um 7,7 %
126 Häuser aktuell am Markt in Regensburg

Angebotspreise aus Inseraten (keine notariellen Kaufpreise) · eigene Vollerhebung des Regensburger Marktes, Stand 06/2026 · ohne Gewähr.

Weg 1: Vermarktung am Markt

Wir vermarkten das Haus offen – mit ehrlicher Zustandsbeschreibung, Objektfilm und gezielter Reichweite bei Käufern, die ein Sanierungsobjekt suchen: Handwerker, Kapitalanleger, Familien mit Eigenleistung.

DafürIn der Regel der höhere Erlös, weil mehrere Interessenten gegeneinander bieten.
DagegenBesichtigungen, Finanzierungsvorbehalte und ein Zeithorizont von einigen Wochen bis Monaten.

Weg 2: Direktankauf durch uns

Wir kaufen sanierungsbedürftige Objekte in Regensburg und Umgebung auch selbst an – mit verbindlichem Angebot, ohne Besichtigungsmarathon und ohne Finanzierungsvorbehalt des Käufers.

DafürPlanbarkeit und Tempo: ein Ansprechpartner, ein Termin, ein Preis.
DagegenDer Ankaufspreis liegt unter dem, was ein Verkauf am freien Markt im besten Fall bringt – dafür ohne dessen Unwägbarkeiten.

Warum wir Sanierungskosten realistisch einschätzen

Zur Unternehmensgruppe gehört mit OLYMP Sanierung eine eigene Sparte für Wohnungs- und Haussanierung, Keller- und Schimmelsanierung, Betoninstandsetzung und Innenausbau in Regensburg und Umgebung. Für Sie heißt das vor allem eines: Wenn wir sagen, was eine Maßnahme ungefähr kostet, ist das keine Schätzung aus dem Maklerhandbuch, sondern kommt aus laufenden Projekten. Das hilft bei der Preisfindung – und im Gespräch mit Käufern, die ihre eigenen Zahlen im Kopf haben.

Welcher Weg für Sie besser ist, lässt sich erst nach einem Blick auf das Haus sagen. Unsere Einwertung ist kostenlos und unverbindlich – und wenn der freie Verkauf für Sie mehr bringt als unser Ankaufsangebot, sagen wir Ihnen das.

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Der erste Schritt

Erst der Wert, dann die Entscheidung

Ob sanieren, am Markt verkaufen oder direkt an uns – seriös beantworten lässt sich das erst, wenn der Zustand eingeschätzt und der Wert bekannt ist. Beides bekommen Sie bei uns kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Muss ich mein Haus vor dem Verkauf sanieren?
Nein, eine Sanierungspflicht vor dem Verkauf gibt es nicht. Sie dürfen Ihr Haus im Ist-Zustand verkaufen. Die Frage ist rein wirtschaftlich: Eine Vollsanierung findet sich selten vollständig im Preis wieder, weil Käufer eines Sanierungsobjekts eigene Vorstellungen haben. Was sich fast immer lohnt, sind Maßnahmen gegen akute Schäden und alles, was Unsicherheit beseitigt – etwa Kostenvoranschläge für die offensichtlichen Baustellen.
Gilt die Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde diese Pflicht ersatzlos gestrichen. Eine funktionierende Heizung darf weiterbetrieben und repariert werden, unabhängig vom Baujahr. Viele Ratgeber im Netz geben hier noch die alte Rechtslage wieder – das ist eines der häufigsten Argumente, mit denen Käufer den Preis zu drücken versuchen.
Gilt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien noch?
Nein, auch sie ist mit dem GModG entfallen. Sie war die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Käufer eines Altbaus fällt damit eine der größten Unsicherheiten der vergangenen Jahre weg.
Was muss der Käufer eines unsanierten Hauses nachrüsten?
Zwei überschaubare Punkte: die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern sie nicht ohnehin dem Mindestwärmeschutz genügt, und die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Beides ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erledigen. Diese Pflichten treffen den Käufer, nicht Sie als Verkäufer.
Muss beim Verkauf die Fassade gedämmt werden?
Nein. Durch den Kauf allein entsteht keine Pflicht zur Fassadendämmung. Sie greift erst, wenn der neue Eigentümer freiwillig eine größere Sanierung vornimmt und dabei mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche erneuert. Dieser Unterschied wird häufig verwechselt und kostet Verkäufer im Preisgespräch bares Geld.
Kann ich mein Haus verkaufen, wie es steht?
Ja. Beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie lässt sich die Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag ausschließen – „gekauft wie besichtigt“ ist bei Sanierungsobjekten der Normalfall. Der Ausschluss greift allerdings nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen. Deshalb gehören bekannte Mängel ausdrücklich in den Kaufvertrag.
Was passiert, wenn ich einen bekannten Mangel verschweige?
Dann nützt Ihnen der Haftungsausschluss nichts. Wer einen Mangel kennt, den der Käufer nicht erkennen kann, und ihn verschweigt, haftet trotz Ausschluss – der Käufer kann noch Jahre später Minderung oder Rückabwicklung verlangen. Typische Fälle sind frühere Wasserschäden, bekannter Schimmel- oder Schwammbefall und Statikprobleme. Schriftliche Offenlegung im Kaufvertrag ist der sichere Weg.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn das Haus unsaniert ist?
Ja. Die Pflicht gilt unabhängig vom Zustand. Der Energieausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer bei Vertragsschluss übergeben werden. Bei einem unsanierten Haus fällt das Ergebnis meist schlecht aus – das ist kein Grund, ihn nicht zu haben, sondern einer, ihn früh einzuordnen.
Wie viel weniger ist ein sanierungsbedürftiges Haus wert?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil der Abschlag mehr vom Informationsstand als vom Zustand abhängt. Käufer kalkulieren unbekannte Risiken großzügig zu ihren Gunsten und ziehen im Zweifel doppelt ab. Wer die tatsächlichen Sanierungskosten belegen kann, verhandelt über eine Zahl statt über eine Befürchtung – das ist bei Sanierungsobjekten der größte Hebel auf den Preis.
Wer kauft überhaupt ein Sanierungsobjekt in Regensburg?
Es gibt drei stabile Käufergruppen: Handwerker und Bauunternehmer, die Eigenleistung einbringen; Kapitalanleger, die nach Sanierung vermieten oder weiterverkaufen; und Familien, die anders keine Immobilie in guter Lage finden würden. Dazu kommt der Direktankauf: Wir kaufen sanierungsbedürftige Objekte in Regensburg und Umgebung auch selbst an, wenn Ihnen Tempo und Planbarkeit wichtiger sind als der letzte Euro.
Andere Situation?

Verkaufen in besonderen Lebenslagen

Viele dieser Fälle treten gemeinsam auf – ein geerbtes Haus ist häufig auch sanierungsbedürftig, eine Trennung betrifft nicht selten ein vermietetes Objekt. Für jede Ausgangslage haben wir zusammengetragen, worauf es in Regensburg ankommt.

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