
Immobilie geerbt – was nun?
Erbrecht, Steuer und Ihre Handlungsoptionen im Erbfall.
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Das gemeinsame Haus ist bei einer Trennung meist der größte Posten – und der, bei dem die teuersten Fehler passieren. Auf dieser Seite steht, wer worüber entscheiden darf, welche vier Wege es gibt, welche Steuerfalle viele erst beim Finanzamt bemerken und was Ihre Immobilie in Regensburg derzeit wert ist.
Vier Themen entscheiden über eine faire Lösung. Die Antworten dazu finden Sie ausführlich weiter unten auf dieser Seite.
Für die Immobilie zählt nur eines: was im Grundbuch steht. Wer den Kredit bedient, wer eingezogen ist, wer renoviert hat – das spielt für die Eigentumsfrage keine Rolle und wird erst beim Zugewinnausgleich relevant.
Bei Miteigentum je zur Hälfte kann keiner allein verkaufen, vermieten oder belasten. Ein Partner, der nicht mitzieht, kann jede Lösung aufhalten – unabhängig davon, wer die Raten zahlt. Das ist der Grund, warum sich Trennungsimmobilien oft über Jahre ziehen.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt jedes Vermögen getrennt. Bei der Scheidung wird nur ausgeglichen, wer während der Ehe mehr dazugewonnen hat – als Geldanspruch, nicht als Anspruch auf das Haus selbst. Gehört die Immobilie einem Partner allein, bleibt sie ihm auch nach der Scheidung; der andere bekommt gegebenenfalls Geld.
Zieht ein Partner aus und der andere bewohnt das gemeinsame Haus weiter, kann der Ausgezogene eine Nutzungsentschädigung verlangen (§ 1361b Abs. 3 S. 2 BGB). Sie orientiert sich am objektiven Mietwert, wird aber nach Billigkeit bemessen: Trägt der Verbliebene die Kinder und den Kredit, kann der Anspruch entfallen oder deutlich niedriger ausfallen. Wichtig ist, ihn überhaupt geltend zu machen – rückwirkend geht das meist nicht.
Welcher Weg trägt, hängt weniger von Sympathie ab als von zwei nüchternen Fragen: Kann einer die Finanzierung allein stemmen? Und wie schnell muss Klarheit her?
Die Immobilie wird am freien Markt verkauft, der Erlös nach Eigentumsanteilen geteilt, der Kredit abgelöst.
Ein Partner übernimmt den Miteigentumsanteil des anderen und wird Alleineigentümer. Grundlage ist ein Wert, den beide akzeptieren.
Beide bleiben Eigentümer, die Immobilie wird vermietet, die Miete deckt den Kredit ganz oder teilweise.
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miteigentümer allein die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen.
In der Praxis scheitern die ersten drei Wege selten am Willen, sondern an einer fehlenden gemeinsamen Zahl. Solange jeder mit einem anderen Wert rechnet, verhandeln Sie nicht über die Immobilie, sondern über Erwartungen.
Übernimmt ein Partner den Anteil des anderen, ist das rechtlich ein Grundstückserwerb – normalerweise mit 3,5 % Grunderwerbsteuer in Bayern. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ist dieser Erwerb aber von der Steuer ausgenommen (§ 3 Nr. 5 GrEStG). Bei einem Anteilswert von 300.000 € sind das 10.500 €, die nicht anfallen. Voraussetzung ist, dass die Übertragung ihre Ursache in der Scheidung hat – halten Sie das in der Scheidungsfolgenvereinbarung fest.
Hier wird es teuer, und kaum jemand rechnet damit. Die Übertragung des Miteigentumsanteils an den Ex-Partner ist ein Verkauf im Sinne des § 23 EStG. Liegt der gemeinsame Kauf weniger als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerpflichtig – es sei denn, die Immobilie wurde selbst genutzt.
Und genau da liegt das Problem: Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden, dass die Eigennutzung mit dem Auszug endet – auch dann, wenn das gemeinsame Kind weiter dort wohnt, solange der Ex-Partner mit im Haus lebt (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21). Wer auszieht und zwei Jahre später seinen Anteil überträgt, kann also Steuer auf den Wertzuwachs schulden, obwohl er nie Geld „verdient" hat im landläufigen Sinn.
Praktische Folge: Prüfen Sie das Kaufdatum, bevor Sie eine Übertragung vereinbaren. Ist die Zehnjahresfrist bald erreicht, kann Abwarten – oder eine Zwischenlösung wie Vermietung – fünfstellige Beträge sparen.
Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften auch beide weiter – gesamtschuldnerisch, unabhängig von Scheidungsurteil und Grundbuch. Die Bank ist an Ihrer Trennung nicht beteiligt und entlässt niemanden automatisch aus der Haftung. Wer ausgezahlt werden will, braucht deshalb die schriftliche Zusage der Bank zur Schuldhaftentlassung. Ohne sie zahlt der Ausgezogene im Zweifel weiter, wenn der andere die Raten nicht bedient.
Stand der Angaben: August 2026. Die genannten Beträge, Fristen und Paragrafen geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie sich Ihr Fall konkret darstellt – besonders bei der Spekulationsfrist – klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder einer Fachanwältin für Familienrecht. Wir stellen auf Wunsch gern den Kontakt her.
Ob Auszahlung oder Verkauf – jede faire Lösung beginnt mit einem Wert, den beide Seiten akzeptieren. Genau deshalb sollte er von außen kommen und nicht von einer der beiden Parteien.
Zur Einordnung die aktuellen Zahlen aus unserer eigenen Erhebung des Regensburger Angebotsmarkts:
Bei einer Trennung ist die dritte Zahl die wichtigste. Ein zu hoch angesetztes Haus steht Monate am Markt – und in dieser Zeit laufen Kredit, Nebenkosten und der Konflikt weiter. Wer den Startpreis realistisch wählt, verkürzt beides.
Angebotspreise aus Inseraten (keine notariellen Kaufpreise) · eigene Vollerhebung des Regensburger Marktes, Stand 06/2026 · ohne Gewähr.
Unsere Einwertung ist kostenlos, unverbindlich und neutral – wir vertreten keine der beiden Seiten, sondern nennen die Zahl, die der Markt hergibt. Auf Wunsch erhalten beide Partner dieselbe Auswertung, damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden.
Das Wichtigste steht auf dieser Seite. Wer es kompakt zum Mitnehmen möchte – mit Checkliste für das erste Gespräch und Unterlagen-Übersicht –, bekommt unseren Ratgeber als PDF. Kostenlos, direkt per E-Mail.
Jetzt Ratgeber anfordernViele dieser Fälle treten gemeinsam auf – ein geerbtes Haus ist häufig auch sanierungsbedürftig, eine Trennung betrifft nicht selten ein vermietetes Objekt. Für jede Ausgangslage haben wir zusammengetragen, worauf es in Regensburg ankommt.

Erbrecht, Steuer und Ihre Handlungsoptionen im Erbfall.
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So ermitteln Sie den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.
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